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   KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09   

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https://dejure.org/2010,5687
KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09 (https://dejure.org/2010,5687)
KG, Entscheidung vom 31.05.2010 - 12 U 147/09 (https://dejure.org/2010,5687)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 12 U 147/09 (https://dejure.org/2010,5687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 254 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 535 BGB
    Gewerberaummiete: Darlegungs- und Beweislast bei Eintritt eines Wasserschadens im Obhutsbereich des Mieters; Beweiserheblichkeit der Behauptung einer Indiztatsache; Mitverschulden des Mieters auf Grund des Fehlen eines Wasserablaufs im Boden eines Herren-WC

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast eines Mieters im Falle von Wasserschäden aufgrund eines defekten Wasserhahns in seinem Obhutsbereich eines Gewerbemietobjekts; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mietmangels aufgrund fehlenden Wasserablaufs im Boden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Wasseraustritt in der Mietsache; Wasserschaden

  • prewest.de PDF, S. 51

    §§ 278, 280, 535, 536 BGB
    Gewerberaummiete; Obhutspflicht des Mieters; Wasseraustritt im Sanitärbereich; Bodenablauf; Mangel; DIN 1986; Altbau; Mieterhaftung für Erfüllungsgehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 282; BGB § 535 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast bei Ausströmen von Wasser aus einem Wasserhahn in einem Gewerbemietobjekt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast bei Schaden an der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wasserschaden wegen aufgedrehten Wasserhahns

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast bei Schaden an der Mietsache (IMR 2010, 428)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 25 O 133/09
  • KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1109
  • ZMR 2011, 33
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 355/03

    Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen (BGH, NJW 2005, 218, 219).

    Der BGH hat zwar in einem Fall, in dem der Vermieter nachträglich das Dachgeschoss ausgebaut hat, dem darunter wohnenden Mieter einen Anspruch auf Einhaltung der zur Zeit des Umbaus geltenden DIN-Normen zugesprochen (BGH, NJW 2005, 218, 219).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 39/96
    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Der Streitverkündeten war hier bei Überlassung der Räume zu Reinigungszwecken zumindest konkludent die der Beklagten gegenüber der Klägerin obliegende Nebenpflicht übertragen worden, die gemieteten Räume schonend zu behandeln (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1097, 1098).

    Ein etwaigen falls weisungswidriges oder gar vorsätzliches Verhalten dieses Mitarbeiters führte dabei nicht dazu, dass der Mitarbeiter als ein außerhalb des Vertragsverhältnisses stehender Dritter anzusehen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1097, 1098).

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Als Erfüllungsgehilfe gilt nämlich, wer auf Veranlassung des Mieters mit der Mitsache in Berührung kommt, wozu auch Handwerker gehören (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 714; NJW 1991, 1750, 1752; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Auflage, § 538 BGB, Rn. 16; Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, § 538 BGB, Rn. 22).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Es ist kein Verfahrensfehler, wenn der Tatrichter bei einem Indizienbeweis von einer beantragten Beweiserhebung deshalb absieht, weil die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausreicht (vgl. BGH, BGHZ 53, 245, 260 f).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Ein Mangel ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten Zustand (BGH, NJW 2000, 1714, 1715).
  • BGH, 22.10.2008 - XII ZR 148/06

    Haftung des Vermieters einer in Brand geratenen Scheune für Schäden an

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Das bedeutet, dass sich der Schuldner nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten muss (vgl. BGH, NJW 2009, 142, 143, Tz. 16).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Wenn allerdings ein Schaden beim Mietgebrauch entstanden ist und Ursachen, die in den Obhuts- und Verursachungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt sind, trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat (BGH, NZM 1998, 117; NJW 1994, 2019, 2020).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH versteht § 254 Abs. 1 BGB unter dem Begriff des Verschuldens nicht die vorwerfbare Verletzung einer Dritten gegenüber bestehenden Rechtspflicht, sondern die Außerachtlassung derjenigen Sorgfalt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH, NJW 2001, 149, 150; NJW 1998, 1137, 1138).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürliche Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06, juris, Tz. 39).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH versteht § 254 Abs. 1 BGB unter dem Begriff des Verschuldens nicht die vorwerfbare Verletzung einer Dritten gegenüber bestehenden Rechtspflicht, sondern die Außerachtlassung derjenigen Sorgfalt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH, NJW 2001, 149, 150; NJW 1998, 1137, 1138).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96

    Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im

  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 31/96

    Haftung für die Weitergabe von nicht durch Weisungen des Auftraggebers gedeckten

  • BGH, 07.05.1965 - Ib ZR 108/63

    Verwahrungspflichten eines Gastwirts im Rahmen eines Beherbergungsvertrags -

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 124/90

    Kostenverteilung des Austauschs kontaminierten Erdreichs zwischen Pächter und

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